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Das neue Maklergesetz: Was sich für Sie ändert

Verteilung der Provision ist fortan einheitlich geregelt

Bislang gab es - insbesondere hier in Berlin - keine klare Regelung über die Maklerprovision bei Immobilienkäufen und -verkäufen. Welche Vertragspartei wie viel zahlte, wurde individuell verhandelt. Oftmals trug der Käufer im Rahmen der Kaufnebenkosten die Maklerprovision in voller Höhe. 

Das hat sich seit Dezember 2020 mit Inkrafttreten des neuen Maklergesetzes geändert. Eine der grundlegendsten Neuerungen des Gesetzes ist die Verteilung der Provision, um die oftmals hohen Kaufnebenkosten für Käufer zu reduzieren und gleichzeitig eine einheitliche Regelung zu schaffen. 
 

Seit Dezember vergangenen Jahres gilt:

  • Der Käufer zahlt maximal 50 % der Provision.
  • Eine Regelung wie nach dem Bestellerprinzip bei Vermietung gibt es bei Immobilienkäufen nicht.
  • Der Verkäufer kann einen höheren Prozentsatz als die 50 % übernehmen und beispielsweise einen provisionsfreien Kauf ermöglichen.
  • Der Maklervertrag muss in Textform vorliegen. 
  • Wird der Makler unentgeltlich tätig, muss er dies für beide Vertragsparteien machen. 

Das Maklergesetz ist eine von der Bundesregierung beschlossene Regelung, die für alle Wohnimmobilienkäufe in Deutschland gilt. Individuelle Absprachen können nicht mehr getroffen werden, sofern sie zu Ungunsten des Käufers sind. Darauf können wir als Makler leider keinen Einfluss mehr nehmen.

Für welche Verträge gilt das Gesetz konkret?

Die Bundesregierung möchte in erster Linie private Käufer, also Verbraucher, durch die neue Regelung schützen und entlasten. Somit gilt das Gesetz nur für Immobilienkäufe mit privaten Verbrauchern und auch nur für Käufe von Wohnungen und Einfamilienhäusern (sowie ähnliche Objekte wie Doppelhaushälften und Reihenhäuser). 

Die gesetzlichen Bestimmungen zur Provisionsverteilung gelten nicht, wenn ein Gewerbeobjekt oder ein Mehrfamilienhaus gekauft wird und der Käufer ein Unternehmer ist.

Was heißt das für Sie als Käufer / Verkäufer?

Wenn Käufer finanziell beim Kauf entlastet werden, bedeutet das logischerweise, dass Verkäufer belastet werden. Das neue Gesetz sorgt aber vor allem für mehr Transparenz und Rechtssicherheit am Markt. Da nun beide Vertragsparteien die Kosten für den Makler tragen, sind auch beide daran interessiert, einen professionellen Immobilienmakler zu beauftragen. Unseriöse Dienstleister werden sich so nicht am Markt halten können.

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