Lesen Sie hier unsere aktuellen News

Fördermittel für Modernisierung und Sanierung

Eine optische oder praktische Aufwertung von Wohnimmobilien sorgt für mehr Komfort. Doch wo liegen die Unterschiede zwischen Renovierung und Sanierung? Wann wird sogar von einer Modernisierung gesprochen? Wer kommt für welche Maßnahmen auf und welche Förderungen sind möglich?

Begriffsabgrenzung Renovierung, Sanierung und Modernisierung

Bei einer Renovierung fallen Schönheitsreparaturen an, die kleine Mängel ausgleichen, welche den Wohnkomfort in einer Immobilie nicht merklich schmälern. Die Kosten für derartige Maßnahmen können bei Mieteigentum auf den Mieter übertragen werden. Eine Ausnahme herrscht lediglich, wenn bestimmte Bereiche der Wohnung nicht mehr wie im Mietvertrag vereinbart zu verwenden sind. Dann steht eine Sanierung an. Hier wird ein konkreter Gebäudeschaden behoben, um die ursprüngliche Wohnqualität wiederherzustellen. Der Vermieter ist für das Vorhaben und die Kostenübernahme verantwortlich.

Die Modernisierung hebt sich hiervon noch mal deutlich ab: Hier wird eine bauliche und optische Optimierung angestrebt, welche den Wohnkomfort erhöhen. Sie muss in Mietimmobilien dem betroffenen Mieter mindestens drei Monate vor Beginn der Bauarbeiten angekündigt werden. Weiterhin ist eine Übertragung der Kosten zumindest bis zu einem gewissen Prozentsatz [Stand 2021: bis zu acht Prozent] an den Mieter möglich.

Förderungen und Kredite für verschiedene Maßnahmen

Während Renovierungskosten in der Regel von Förderungen ausgeschlossen sind, können Sie bei energetischen oder altersgerechten Sanierungen und Modernisierungen auf Zuschüsse hoffen. So gibt es die Option, Fördermittel der KfW für einzelne Maßnahmen oder komplette Sanierungen zu beanspruchen. Außerdem unterstützen die Programme "IBB Altersgerecht Wohnen" und "IBB Energetische Gebäudesanierung" aus Berlin mit günstigen Finanzierungsmethoden.

Tipps für Vermieter und Mieter

Auch, wenn die Förderungen nur einen geringen Teil der Kosten decken, kann sich die Sanierung oder Modernisierung für Sie als Vermieter bzw. Hauseigentümer auszahlen. Damit erhalten Sie langfristig den Wohnkomfort. Weiterhin können Sie die anfallenden Kosten steuerlich absetzen. Für den Werterhalt oder die Wertsteigerung eignen sich insbesondere Maßnahmen, welche die Energiekosten der Immobilie senken oder diese barrierefrei gestalten.

Als Mieter sollten Sie wissen, dass Sie kostentechnisch für kleinere Renovierungsarbeiten und die Beseitigung selbst verschuldeter Schäden aufkommen müssen. Modernisierungskosten können lediglich bis zu einem gewissen Prozentsatz auf Sie übertragen werden - und das nur, wenn die Maßnahme rechtzeitig angekündigt wird. Während der Bauarbeiten haben Sie zwar kein Recht auf eine Ersatzwohnung, können aber für den Zeitraum die Miete mindern, sofern es sich nicht um eine energetische Modernisierung handelt.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Schreiben Sie uns gerne an, das Team von Victor Investment ist für Sie da.

Back to the news