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Nachlassimmobilie: Was tun mit dem geerbten Haus?

Die Erbschaft einer Immobilie ist nicht nur mit einem traurigen Umstand verbunden, dem Verlust eines geliebten Menschen, sondern auch mit vielen Fragezeichen.

Was soll man nur mit dem geerbten Haus tun?

Haus geerbt: Was passiert nun?

Möchten Sie das Erbe antreten und Eigentümer der Immobilie werden? Sie sollten im Vorfeld prüfen, ob und wie hoch die Immobilie noch belastet ist. Denn als Erbe und rechtmäßiger Nachfolger des Erblassers übernehmen Sie alle Rechte und Pflichten als Eigentümer - inklusive der möglichen Kreditraten an die Bank.

Sofern Sie das Erbe antreten, müssen Sie sich zunächst als neuer Eigentümer im Grundbuch eintragen lassen. Dafür ist der Nachweis über das rechtmäßige Erbe erforderlich. Den Erbschein erhalten Sie auf Antrag beim Nachlassgericht. Die Eintragung als neuer Eigentümer ist binnen zwei Jahren nach Erbschaft kostenfrei.

Was ist bei einer Erbengemeinschaft zu beachten?

Sind Sie nicht alleiniger Erbe der Immobilie, sondern Mitglied einer Erbengemeinschaft müssen Sie alle Entscheidungen gemeinsam treffen. Sind sich alle einig, dass ein Erbe das Haus bewohnt, muss dieser den übrigen Erben ihren Erbschaftsanteil von der Immobilie auszahlen. Sofern alle Erben dasselbe wollen, ist der Verkauf oder die Vermietung der Erbimmobilie kein Problem. Schwierig wird es, wenn beispielsweise zwei Erben die Immobilie bewohnen möchten oder ein Erbe nicht verkaufen will. Sollten Schwierigkeiten innerhalb der Erbengemeinschaft auftreten, suchen Sie frühzeitig eine Mediation. Im schlechtesten Fall wird die Nachlassimmobilie über eine Teilungsversteigerung veräußert und bringt weniger Erlös als ein regulärer Verkauf. 

Was bedeutet Erbbaurecht oder Erbpacht?

Hat der Erblasser mit einem Dritten einen Erbbaurechts- oder Erbpachtsvertrag vereinbart, treten Sie als Erbe in den Vertrag ein. Das bedeutet, dass der Vertrag bis zum vereinbarten Zeitpunkt weiterläuft und nicht erlischt - sofern für den Todesfall des Erblassers keine gesonderten Vereinbarungen getroffen wurden. 

Was ist Immobilienschenkung?

Im Gegensatz zur Immobilienerbschaft erfolgt eine Immobilienschenkung noch zu Lebzeiten des Eigentümers. Die Immobilie wird dann auf den Erben überschrieben. Der Vorteil einer Immobilienschenkung ist die Umgehung von Steuerzahlungen: Durch den Freibetrag für Erbschaften kann eine Immobilie steuerfrei übertragen werden. Im Falle einer Schenkung würde dies schrittweise erfolgen - alle zehn Jahre können Kinder den Freibetrag von 400.000 Euro ausschöpfen. 

Haben Sie nähere Fragen zur Nachlassimmobilie oder benötigen Sie eine ausführliche Beratung zum weiteren Vorgehen mit dem geerbten Haus, stehen wir gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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