WEG-Reform: Wichtige Änderungen für E-Mobilität

Die letzte WEG-Reform trat am 1. Dezember 2020 in Kraft. Seither haben Besitzer von Wohnungseigentumsanlagen mehr Freiheiten in puncto bauliche Veränderungen an Gebäuden. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zum Ausbau von E-Mobilität, aber auch beispielsweise Methoden rund um den Einbruchschutz, die Barrierefreiheit und den Glasfaserausbau für schnelleres Internet. Warum sich gerade ein Blick auf die Nachrüstung für E-Autos lohnt, zeigt die aktuelle Entwicklung rund um die E-Mobilität im Allgemeinen.

Ausbau und Förderung von E-Mobilität als wichtige Änderung

Die WEG-Reform legt einen Fokus auf den Umbau von Einfamilienhäusern und Wohnkomplexen, wenn es um die Einrichtung von Lademöglichkeiten für E-Autos geht. Diese Aufrüstung ist seit 1. Dezember 2020 ohne Einwilligung der Eigentümergemeinschaft möglich. So können zum Beispiel die Eigentümer oder Mieter in Mehrfamilienhäusern von der Option profitieren, künftig E-Autos vor Ort aufzuladen. Auch Aspekte, die auf Barrierefreiheit abzielen, die Internetleistung verbessern (Stichwort: Glasfaser) oder den Schutz gegen Einbrecher aufwerten, sind von der WEG-Reform betroffen.

Kostenübernahme der baulichen Maßnahmen klar geregelt

Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch den Eigentümer, der die bauliche Maßnahme umsetzen möchte. Handelt es sich um eine andere Art der Aufrüstung, welche die Punkte E-Mobilität, Einbruchschutz, Barrierefreiheit und Glasfaserinternet nicht betrifft, muss jedoch üblicherweise nach wie vor eine einfache Mehrheit der Eigentümergemeinschaft der jeweiligen Maßnahme zustimmen. Jeder, der zustimmt, beteiligt sich anschließend an den Kosten. Eine Ausnahme besteht, wenn über zwei Drittel zustimmen; dann können die Kosten, sofern sie nicht unverhältnismäßig hoch sind, auf alle Eigentümer übertragen werden.

E-Mobilität bringt Vorteile für Eigentümer

Gerade die Nachrüstung von Wohneigentum mit E-Auto-Ladestationen genießt eine hohe Priorität im Modernisierungsbereich von Immobilien. Der Grund: E-Mobilität ist ein wichtiges Stichwort im Bereich Nachhaltigkeit und Umweltschutz. So wird der Kauf eines Elektroautos durch Prämien gefördert; weiterhin gibt es steuerliche Einsparungen für den Besitzer und Vorteile in Hinblick auf die CO2-Emissionen.

Kapitalanleger und Investoren sollten daher ein zusätzliches Augenmerk auf entsprechende Ladestationen an ihren Immobilien legen. Sie erzielen dank dieser Ausstattung eine Wertsteigerung und heben sich von ähnlichen Wohnimmobilien ab. Durch die WEG-Reform ist seit 2020 eine Anpassung ohne Abstimmung der Eigentümergemeinschaft denkbar und daher ohne Hürden umzusetzen.

Haben Sie weitere Fragen zum Thema? Schreiben Sie uns gerne an, das Team von Victor Investment ist für Sie da.

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