Grundsteuerreform – Wichtige Informationen auf einen Blick

Die sogenannte Grundsteuer wird durch das Finanzamt auf das Eigentum von Grundstücken und deren Bebauung festgesetzt und einmal im Jahr eingezogen. 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig, wodurch in diesem Jahr 2022 eine Grundsteuerreform startet. Die neue Grundsteuer gilt offiziell ab dem Jahr 2025. In diesem Beitrag fassen wir für Sie die wichtigsten Informationen zusammen.

Die bisherige Grundsteuerberechnung

Wie viel Grundsteuer Sie zahlen müssen, ging bisher aus einem mehrstufigen Verfahren hervor. Als Grundlage galt der Einheitswert, den das Finanzamt für das betreffende Grundstück feststellte. Dieser Wert wurde mit einer gesetzlichen Steuermesszahl multipliziert und anschließend mit dem sogenannten Hebesatz verrechnet.

Ursprünglich sollten die Einheitswerte alle sechs Jahre durch das Finanzamt ermittelt werden – stattdessen wurde 1935 die erste und auch letzte Hauptfeststellung für ostdeutsche und 1964 für westdeutsche Immobilien durchgeführt. Aufgrund der unterschiedlichen Preisentwicklungen gilt nun eine neue Berechnung, die der aktuellen Ungleichbehandlung von vergleichbaren Grundstücken entgegenwirkt.

Die neue Regelung

Das bisherige Verfahren, das sich aus Grundsteuerwert, Steuermesszahl und Hebesatz zusammensetzt, bleibt erhalten. Der Einheitswert verliert hingegen als Berechnungsgrundlage seine Gültigkeit. Die Grundsteuerwerte, die neu ermittelt werden, setzen sich aus den folgenden Angaben zusammen:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes

Als Eigentümer müssen Sie diese Daten in einer Feststellungserklärung an Ihr Finanzamt übermitteln. Das funktioniert ab dem 1. Juli 2022 unkompliziert über das Online-Steuerportal ELSTER.

Neue Grundsteuer C für baureife Grundstücke

Zu der bisherigen Grundsteuer A für die agrarische Nutzung sowie der Grundsteuer B zur baulichen Nutzung kommt eine dritte hinzu: Grundsteuer C, die für baureife Grundstücke gilt. Durch diese werden Eigentümer dazu angeregt, Grundstücke aktiv zu bebauen. Gleichzeitig werden durch die Reform Grundstücksspekulationen vermieden.

Kompetente Beratung durch Victor Investment

Als langjähriger Immobilienexperte und Investmentberater unterstützen wir von Victor Investment Sie mit unserer individuellen Beratung und unseren umfassenden Leistungen. Darüber hinaus ermitteln wir für Sie gerne alle relevanten Werte, die Sie im Rahmen der Feststellungserklärung abgeben müssen. Außerdem vermitteln wir Ihnen qualifizierte Steuerberater, die Ihnen zuverlässig zur Seite stehen. Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Beratungsgespräch.

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