Immobilie geerbt – was muss ich tun?

Fast jeder zweite Nachlass in Deutschland beinhaltet mittlerweile eine Immobilie. Aber längst nicht jede geerbte Immobilie ist eine prächtige Villa in bester Lage – einwandfrei saniert und abbezahlt. Hinzu kommen mitunter andere Faktoren wie Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft, die eine Entscheidung über die Erbimmobilie schwer machen. Gerne geben wir Ihnen hier einen Überblick und beraten Sie darüber hinaus persönlich zu Ihrer Situation als Erbe einer Immobilie in Berlin und Umgebung. 

Immobilie geerbt – das sollten Sie jetzt tun

Sobald Ihnen mitgeteilt wurde, dass Sie Erbe einer Immobilie in Berlin beziehungsweise Teil einer Erbengemeinschaft sind, sollten Sie eine Wertermittlung veranlassen. So erhalten Sie den aktuellen Verkehrswert für die geerbte Immobilie – eine wichtige Grundlage für alle kommenden Entscheidungen. Zeitgleich ist ein Blick ins Grundbuch ratsam, um mögliche Dienstbarkeiten, Lasten und Hypotheken in Erfahrung zu bringen. Diese Informationen sind wichtig, um überhaupt zu entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen. 

Kann ich das Erbe ausschlagen?

Ja, jeder Erbe hat die Möglichkeit, innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden des Erbfalls das Erbe auszuschlagen. Dies ist nur mittels entsprechendem Antrag beim zuständigen Amtsgericht im letzten Wohnort des Erblassers möglich. Wichtig ist hierbei, dass Sie ein Erbe nur vollständig annehmen oder ausschlagen können. Das gilt für alle Vermögenswerte, aber auch für alle Schulden und Pflichten. 

Im Übrigen: Um ein Erbe anzunehmen, muss man nichts machen, außer die Sechs-Wochen-Frist verstreichen zu lassen. Nach der Annahme sollten Sie das Grundbuch aktualisieren und sich als Eigentümer eintragen lassen. Dies ist für Sie als Erbe kostenlos. 

Alleinerbe oder Erbengemeinschaft?

Streng genommen gibt es keine Alleinerben. Denn auch wenn Sie alleine als Erbe im Testament bedacht wurden, gibt es Pflichterbteile für Verwandte entsprechend der gesetzlichen Erbfolge. In diesem Fall erhalten die Erben ihre Pflichtteile, Sie dürfen aber alleine über eine Immobilie bzw. den Nachlass verfügen. Bei einer Erbengemeinschaft ist das anders. In diesem Fall entscheiden Sie ausschließlich gemeinsam über die Immobilie und ihren Verbleib. Häufig treten hier Streitigkeiten auf, weil sich die Erben uneins sind. Möchte zum Beispiel ein Erbe die Immobilie bewohnen, muss er die anderen auszahlen. 

Ihre Optionen mit einer geerbten Immobilie

Umbauen und selbst bewohnen, vermieten oder verkaufen? Die Entscheidung, was mit der Erbimmobilie passieren soll, fällt vielen Erben nicht leicht – zumal die Situation ohnehin sehr emotional ist. Aus diesem Grund ist es wichtig, alle Fakten zu kennen (Marktwert, möglicher Erlös, voraussichtliche Mieteinnahmen etc.). Bewohnen Sie die Immobilie selbst, können Sie Erbschafts- und Spekulationssteuer vermeiden. Eine Vermietung könnte helfen, Restschulden zu tilgen – ebenso wie ein Verkauf, der häufig von Erben als Option gewählt wird. 

Wünschen Sie sich individuelle Unterstützung, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin mit uns.

Back to the news