Gebäudeenergiegesetz: Diese Änderungen gelten ab 2024

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bringt ab Januar 2024 wichtige Neuerungen. Ziel ist es, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern und damit einen nachhaltigen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wir geben Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten Änderungen und stehen Ihnen gerne bei Fragen zur Verfügung.

Was ist das Gebäudeenergiegesetz?

Das GEG ist ein wichtiges Regelwerk, das erstmals im November 2020 in Kraft trat und im Januar 2024 neu aufgelegt wird. Es fasst verschiedene bestehende Regelungen zum Energieverbrauch von Gebäuden zusammen und setzt klare Standards für Neubauten und Sanierungen.


Es verpflichtet Gebäudeeigentümer zur Einhaltung bestimmter energetischer Anforderungen, um den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen zu senken. Damit hat das GEG eine große Bedeutung für den Wohnungsmarkt und die Nachhaltigkeit im Immobiliensektor.

Welche Änderungen gibt es ab 2024?

Ab dem Jahr 2024 wird das Gebäudeenergiegesetz (GEG) wesentliche Änderungen erfahren, die zunächst Neubaugebiete betreffen. Für Immobilien, die in Neubaugebieten errichtet werden und für die der Bauantrag ab dem 1. Januar 2024 gestellt wird, gilt die Pflicht, die Heizung zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben. Außerhalb von Neubaugebieten greift diese Regelung frühestens ab 2026.

Für bestehende Gebäude ergeben sich zunächst keine wesentlichen Änderungen: Wenn die vorhandene Heizungsanlage funktioniert oder repariert werden kann, besteht keine Austauschpflicht. Ist die Heizungsanlage jedoch defekt und muss ohnehin ausgetauscht werden, greifen Übergangslösungen. Hier wird die Umstellung auf eine Heizung mit einem Anteil von mindestens 65 % erneuerbarer Energien gefördert. Dieser Ansatz soll den Umstieg auf nachhaltigere Heizsysteme erleichtern und einen schnelleren Fortschritt in Richtung Klimaschutz ermöglichen.

Übrigens: Personen, die älter als 80 Jahre sind, sind grundsätzlich von den Regelungen des GEG ausgenommen. Das heißt, sie müssen die Anforderungen des GEG nicht erfüllen. Sobald die Immobilie jedoch den Besitzer wechselt, ist der neue Eigentümer verpflichtet, die Anforderungen des GEG zu erfüllen.

Was bedeutet das für Interessenten?

Interessenten sollten bei der Besichtigung einer Immobilie ein besonderes Augenmerk auf die Heizungsanlage legen. Prüfen bzw. erfragen Sie, ob die Heizungsanlage den Anforderungen des GEG entspricht oder ob in absehbarer Zeit ein Austausch erforderlich ist. Wenn letzteres der Fall ist, sollten Sie dies bei Ihren Berechnungen und Planungen berücksichtigen. Die rechtzeitige Berücksichtigung der Modernisierung der Heizungsanlage kann dazu beitragen, spätere Austauschkosten zu vermeiden und gleichzeitig die Energieeffizienz des Gebäudes zu verbessern.

Holen Sie sich professionelle Unterstützung

Angesichts der bevorstehenden Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist es ratsam, sich von einem Experten beraten zu lassen. Ein Experte kann Ihnen dabei helfen, herauszufinden, welche Maßnahmen für Ihre spezifische Situation relevant sind und welche Schritte Sie unternehmen müssen, um die Anforderungen des GEG zu erfüllen. Unsere erfahrenen Immobilienexperten von Victor Investment stehen Ihnen in und um Berlin gerne zur Verfügung, um Sie umfassend zu informieren und zu beraten. Kontaktieren Sie uns für weitere Informationen und eine persönliche Beratung zum Thema GEG.

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