

Das neue Maklergesetz: Was sich für Sie ändert
Verteilung der Provision ist fortan einheitlich geregelt
Bislang gab es – insbesondere hier in Berlin – keine klare Regelung über die Maklerprovision bei Immobilienkäufen und -verkäufen. Welche Vertragspartei wie viel zahlte, wurde individuell verhandelt. Oftmals trug der Käufer im Rahmen der Kaufnebenkosten die Maklerprovision in voller Höhe.
Das hat sich seit Dezember 2020 mit Inkrafttreten des neuen Maklergesetzes geändert. Eine der grundlegendsten Neuerungen des Gesetzes ist die Verteilung der Provision, um die oftmals hohen Kaufnebenkosten für Käufer zu reduzieren und gleichzeitig eine einheitliche Regelung zu schaffen.
Seit Dezember vergangenen Jahres gilt:
- Der Käufer zahlt maximal 50 % der Provision.
- Eine Regelung wie nach dem Bestellerprinzip bei Vermietung gibt es bei Immobilienkäufen nicht.
- Der Verkäufer kann einen höheren Prozentsatz als die 50 % übernehmen und beispielsweise einen provisionsfreien Kauf ermöglichen.
- Der Maklervertrag muss in Textform vorliegen.
- Wird der Makler unentgeltlich tätig, muss er dies für beide Vertragsparteien machen.
Das Maklergesetz ist eine von der Bundesregierung beschlossene Regelung, die für alle Wohnimmobilienkäufe in Deutschland gilt. Individuelle Absprachen können nicht mehr getroffen werden, sofern sie zu Ungunsten des Käufers sind. Darauf können wir als Makler leider keinen Einfluss mehr nehmen.
Für welche Verträge gilt das Gesetz konkret?
Die Bundesregierung möchte in erster Linie private Käufer, also Verbraucher, durch die neue Regelung schützen und entlasten. Somit gilt das Gesetz nur für Immobilienkäufe mit privaten Verbrauchern und auch nur für Käufe von Wohnungen und Einfamilienhäusern (sowie ähnliche Objekte wie Doppelhaushälften und Reihenhäuser).&
Die gesetzlichen Bestimmungen zur Provisionsverteilung gelten nicht, wenn ein Gewerbeobjekt oder ein Mehrfamilienhaus gekauft wird und der Käufer ein Unternehmer ist.
Was heißt das für Sie als Käufer / Verkäufer?
Wenn Käufer finanziell beim Kauf entlastet werden, bedeutet das logischerweise, dass Verkäufer belastet werden. Das neue Gesetz sorgt aber vor allem für mehr Transparenz und Rechtssicherheit am Markt. Da nun beide Vertragsparteien die Kosten für den Makler tragen, sind auch beide daran interessiert, einen professionellen Immobilienmakler zu beauftragen. Unseriöse Dienstleister werden sich so nicht am Markt halten können.
Weitere News die Sie interessieren könnten:


Diskrete Vermarktung: Das sind Ihre Vorteile

Das sollten Sie über energetische Sanierungen wissen

Gebäudeenergiegesetz: Diese Änderungen gelten ab 2024

So verhindern Sie einen Wertverlust bei unsanierten Häusern

Diese Baustile finden Sie in Berlin

Ist ein Immobilienkauf in Berlin aktuell realistisch?

10 häufige Fehler beim Immobilienkauf – und wie Sie sie vermeiden!

Hilfreiche Tipps für Ihre Immobiliensuche in Berlin, Potsdam & Brandenburg

Immobilienkauf und -verkauf in der Zinswende

Unterlagen für die Finanzierung einer Immobilie

Scheidung: Gemeinsame Immobilie im Trennungsjahr verkaufen

Immobilienverkauf an den Nachbarn: Das sollten Sie beachten!

Aktuelle Preis- und Zinsentwicklungen in Berlin und Prognosen für 2023

Steigende Energiekosten: Heizmethoden im Überblick

Wohnen im Alter – wenn das Haus zur Last wird

Immobilie geerbt – was muss ich tun?

Immo-Kredit während Inflation & angestiegenen Zinsen

Immobilie und Scheidung: Wie geht es weiter?

Die Marktpreisentwicklung in Brandenburg & Potsdam

Auswirkungen der Inflation auf die Immobilienpreise

Grundsteuerreform – Wichtige Informationen auf einen Blick

Marktpreisentwicklung in Berlin – Hohe Nachfrage bewirkt steigende Preise

WEG-Reform: Wichtige Änderungen für E-Mobilität

Fördermittel für Modernisierung und Sanierung

19. Immobilientag der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Altersvorsorge: Immobilien als Kapitalanlage – lohnt sich das?

Nachlassimmobilie: Was tun mit dem geerbten Haus?

Berliner Mietendeckel für ungültig erklärt

Corona und der Berliner Immobilienmarkt: Wie sich die Preise entwickelt haben
