

Scheidung: Gemeinsame Immobilie im Trennungsjahr verkaufen
Die gemeinsam erworbene Immobilie nach der Scheidung zu verkaufen, stellt für viele Ex-Paare bereits eine große Herausforderung dar. Aber was ist, wenn man das Haus oder die Eigentumswohnung bereits im Trennungsjahr veräußern möchte? Hier finden Sie erste hilfreiche Informationen.
Verkauf im Trennungsjahr: Eigentümer müssen sich einig sein
Das Trennungsjahr ist eine wichtige Voraussetzung für eine Scheidung. Dennoch möchten viele Ex-Paare nicht bis zur Scheidung warten, um ihre Immobilie zu verkaufen – zum Beispiel, um einen schnellen Schlussstrich zu ziehen. Grundsätzlich steht es Ihnen frei, Ihre Immobilie zu verkaufen, auch während des Trennungsjahres. Allerdings müssen Sie sich als Miteigentümer über den Verkauf einig sein.
Wichtig: Anders als nach der Scheidung kann ein Partner während des Trennungsjahres den Verkauf der Immobilie nicht verlangen. Erst nach rechtskräftiger Scheidung kann ein Eigentümer den Verkauf ohne Zustimmung des anderen erwirken. Da die so genannte Teilungsversteigerung jedoch einer Zwangsversteigerung gleichkommt und oft einen geringeren Erlös erzielt als ein regulärer Verkauf, kann dieses einseitig erzwungene Vorgehen nicht empfohlen werden.
Was spricht für den Verkauf im Trennungsjahr?
Das Trennungsjahr wird grundsätzlich auch dann anerkannt, wenn das Ex-Paar weiterhin unter einem Dach lebt: mit getrennten Schlafzimmern, getrennter Hauswirtschaft wie Kochen, Einkaufen etc. Natürlich kann es hier zu vielen Komplikationen kommen, so dass Paare oft schon im Trennungsjahr verkaufen wollen. Ein weiterer Grund könnte sein, eine aktuell günstige Marktsituation zu nutzen, um einen guten Verkaufserlös zu erzielen. Mit dem Verkaufserlös könnte auch der Kredit vorzeitig getilgt werden, sofern die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt.
Was ist beim Verkauf im Trennungsjahr zu beachten?
Wenn Sie innerhalb des Trennungsjahres eine Immobilie verkaufen wollen, müssen Sie die Spekulationsfrist beachten. Diese endet bei selbstgenutzten Immobilien nach drei Jahren. Verkaufen Sie die Immobilie trennungsbedingt bereits nach einem oder zwei Jahren, erhebt der Staat auf den Verkaufserlös eine Spekulationssteuer.
Auch dies ist zu beachten: Zieht ein Eigentümer nach der Trennung aus der gemeinsamen Immobilie aus, bleibt sein Wohnrecht bestehen, so dass ihm bei Auszug eine Nutzungsentschädigung zusteht. Diese richtet sich unter anderem nach der Höhe des Miteigentumsanteils, dem Einkommen und dem aktuellen Verkehrswert der Immobilie. Die Entschädigung gilt bis zur rechtskräftigen Scheidung. Danach wird die Nutzungsentschädigung in der Regel auf den Unterhalt angerechnet.
Wie läuft der Verkauf bei einer Trennung ab?
Wenn sich beide Eigentümer über den Verkauf einig sind, kann dieser ganz normal abgewickelt werden. Der Erlös wird zu gleichen Teilen aufgeteilt, unabhängig von den tatsächlichen Eigentumsverhältnissen.
Sie haben sich getrennt und möchten Ihre Immobilie verkaufen? Überstürzen Sie nichts und lassen Sie sich zunächst über die Marktlage, den aktuellen Verkehrswert der Immobilie und Ihre Möglichkeiten beraten. Wir von Victor Investment unterstützen Sie gerne in dieser schwierigen Zeit. Kontaktieren Sie uns!
Weitere News die Sie interessieren könnten:


Diskrete Vermarktung: Das sind Ihre Vorteile

Das sollten Sie über energetische Sanierungen wissen

Gebäudeenergiegesetz: Diese Änderungen gelten ab 2024

So verhindern Sie einen Wertverlust bei unsanierten Häusern

Diese Baustile finden Sie in Berlin

Ist ein Immobilienkauf in Berlin aktuell realistisch?

10 häufige Fehler beim Immobilienkauf – und wie Sie sie vermeiden!

Hilfreiche Tipps für Ihre Immobiliensuche in Berlin, Potsdam & Brandenburg

Immobilienkauf und -verkauf in der Zinswende

Unterlagen für die Finanzierung einer Immobilie

Immobilienverkauf an den Nachbarn: Das sollten Sie beachten!

Aktuelle Preis- und Zinsentwicklungen in Berlin und Prognosen für 2023

Steigende Energiekosten: Heizmethoden im Überblick

Wohnen im Alter – wenn das Haus zur Last wird

Immobilie geerbt – was muss ich tun?

Immo-Kredit während Inflation & angestiegenen Zinsen

Immobilie und Scheidung: Wie geht es weiter?

Die Marktpreisentwicklung in Brandenburg & Potsdam

Auswirkungen der Inflation auf die Immobilienpreise

Grundsteuerreform – Wichtige Informationen auf einen Blick

Marktpreisentwicklung in Berlin – Hohe Nachfrage bewirkt steigende Preise

WEG-Reform: Wichtige Änderungen für E-Mobilität

Fördermittel für Modernisierung und Sanierung

19. Immobilientag der Hanse- und Universitätsstadt Rostock

Altersvorsorge: Immobilien als Kapitalanlage – lohnt sich das?

Nachlassimmobilie: Was tun mit dem geerbten Haus?

Berliner Mietendeckel für ungültig erklärt

Corona und der Berliner Immobilienmarkt: Wie sich die Preise entwickelt haben

Neues Wohneigentumsgesetz – was hat sich geändert?
