

Neues Wohneigentumsgesetz – was hat sich geändert?
Am 1. Dezember 2020 ist das “Gesetz zur Förderung der Elektromobilität und zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes und zur Änderung von kosten- und grundbuchrechtlichen Vorschriften – Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz, WEMoG” in Kraft getreten. Aus dem neuen Wohneigentumsgesetz ergeben sich Veränderungen für Eigentümer, aber auch für Mieter.
Anspruch von Eigentümern und Mietern auf Modernisierung und Sanierung
Jeder Eigentümer oder Mieter einer Wohnung oder eines Hauses erhält durch die neuen gesetzlichen Regelungen einen Rechtsanspruch auf bestimmte Maßnahmen zur Modernisierung und Sanierung.
Hierzu gehören:
- Einbau einer Ladestation für Elektrofahrzeuge
- Barrierefreier Aus- und Umbau
- Maßnahmen des Einbruchschutzes
- Ein Glasfaseranschluss für das Gebäude.
Die Kosten dafür trägt der Eigentümer – auch dann, wenn er entsprechende bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum verlangt.
Reform der Eigentümerversammlung
Das neue Wohneigentumsgesetz sieht eine Aufwertung der Eigentümerversammlung als zentrales Gremium zur Entscheidungsfindung vor. Beispielsweise sind Beschlüsse für Umbaumaßnahmen und zur Aufteilung von Kosten nun auch mit einfacher Mehrheit möglich. Beschlussfähig ist die Versammlung auch dann, wenn nicht alle Eigentümer anwesend sind.
Veränderungen für Verwalter
Verwalter erhalten durch das neue Gesetz das Recht, über Maßnahmen von nachgelagerter Bedeutung eigenverantwortlich zu entscheiden, sofern diese nicht zu weitreichenden Verpflichtungen für die Eigentümer führen. Im Außenverhältnis erhalten Verwalter mit Ausnahme des Abschlusses von Darlehensverträgen eine Vertretungsmacht für die Eigentümergemeinschaft. Im Gegenzug können die Eigentümer die internen Entscheidungsbefugnisse des Verwalters begrenzen und ihn auch ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes abberufen. Eigentümer haben künftig das Recht auf Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen sowie die Vorlage eines jährlichen Vermögensberichtes durch den Verwalter. Ein Sachkundenachweis für Verwalter ist zwar auch nach der neuen Rechtslage nicht zwingend vorgeschrieben – jeder Eigentümer hat jedoch das Recht, einen solchen Nachweis zu verlangen.
Recht auf Eigentumsentzug
Eigentümern, die ihre Pflichten gegenüber der Gemeinschaft grob verletzen, kann aufgrund des neuen Wohneigentumsgesetzes ihr Eigentum entzogen werden. Nach vorheriger Abmahnung können sie gezwungen werden, ihr Wohneigentum zu verkaufen. Der Beschluss darüber erfordert eine qualifizierte Mehrheit.
Grundbucheintrag für Sondernutzungsrechte
Sondernutzungsrechte – auch für Terrassen, Gärten oder Parkplätze – können durch das neue Gesetz ins Grundbuch eingetragen werden. Hierdurch erhalten sie den Status von Sondereigentum.
Neue Regelungen für Mieter
Mieter müssen gesetzlich abgesicherten Modernisierungen des Mietobjekts künftig grundsätzlich dulden. Außerdem können Vermieter Miete und Nebenkosten künftig auf der Grundlage der Quadratmeterzahl oder ihres Miteigentümeranteils an der Wohnanlage berechnen.
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